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<title>3 Juristische Fakultät</title>
<link>http://hdl.handle.net/10900/42129</link>
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<pubDate>Mon, 18 May 2026 20:25:41 GMT</pubDate>
<dc:date>2026-05-18T20:25:41Z</dc:date>
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<title>Femizide in Deutschland. Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen</title>
<link>http://hdl.handle.net/10900/172346</link>
<description>Femizide in Deutschland. Eine empirisch-kriminologische Untersuchung zur Tötung an Frauen
Rebmann, Florian; Maier, Sabine Patricia; Stelly, Wolfgang; Thomas, Jürgen; Lutz, Paulina; Labarta Greven, Nora
„Femizide in Deutschland“ (FemiziDE) war ein empirisches Verbundforschungsprojekt des Instituts für Kriminologie der Universität Tübingen und des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen e. V. Von 2022 bis 2025 wurde das Projekt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) sowie dem Sächsischen Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt gefördert. Der vorliegende Forschungskurzbericht stellt die zentralen Ergebnisse des Projekts vor. Ein Ziel des Forschungsprojekts war es, herauszufinden, wie viele Femizide es in Deutschland gibt. Dazu wurde zunächst das theoretische Konzept „Femizid“ konkretisiert und operationalisiert. Nach der von FemiziDE entwickelten zweistufigen Definition sind Femizide vorsätzliche Tötungsdelikte, die sich gegen eine Frau oder ein Mädchen richten, und die unter anderem darauf zurückzuführen sind, dass das Opfer weiblich und daher potenziell sexistischer Diskriminierung ausgesetzt war. Dieser Geschlechtsbezug kann sich einerseits aus einem sexistischen Motiv der Tatperson ergeben (enger motivbezogener Femizidbegriff). Andererseits kann er daraus resultieren, dass Frauen aufgrund ihrer Stellung in der (deutschen) Gesellschaft für bestimmte Arten von Tötungsdelikten besonders vulnerabel sind (weiter soziostruktureller Femizidbegriff). FemiziDE analysierte mit quantitativen und qualitativen Methoden die Strafverfahrensakten zu fast allen 334 versuchten und vollendeten Tötungsdelikten mit mindestens einem weiblichen Opfer, die im Jahr 2017 in verschiedenen Bundesländern (Baden-Württemberg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Sachsen sowie in ausgewählten Städten Nordrhein-Westfalens) polizeilich erfasst worden waren. Auf dieser Grundlage wurden Falltypen von Femiziden gebildet. Außerdem konnten sowohl die polizeilichen Maßnahmen im Vorfeld der Taten als auch die anschließende rechtliche Bewertung durch die Gerichte in den Blick genommen werden.
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<pubDate>Thu, 20 Nov 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">http://hdl.handle.net/10900/172346</guid>
<dc:date>2025-11-20T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Kommunikation strafrechtlichen Wissens im deutschsprachigen Raum: Forschung, Lehre und Wissenstransfer</title>
<link>http://hdl.handle.net/10900/167099</link>
<description>Kommunikation strafrechtlichen Wissens im deutschsprachigen Raum: Forschung, Lehre und Wissenstransfer
Wulf, Rüdiger
Das Buch umfasst auf ca. 250 Seiten folgende Kapitel:&#13;
Einführung und Übersicht;&#13;
Forschung: alle Strafrechtswissenschaftler:innen im deutschsprachigen Raum, also aktive Universitätsprofessor:innen, Entpflichtete, Außerplanmäßige, Habilitierte und Honorarprofessor:innen an Universitäten in Deutschland, Österreich und der Schweiz (deutschsprachig), insgesamt ca. 500 Personen; Lehre: die in den letzten Semestern angebotenen strafrechtlichen Lehrveranstaltungen im Studiengang „Rechtswissenschaften“, sowohl im Pflichtfach (WiSe 2024/25 und SoSe 2025) als auch im Schwerpunktbereich „Kriminalwissenschaften“ (WiSe 2023/24 bis SoSe 2025). In Österreich und der Schweiz wurden die Bachelor- und Masterstudiengänge für denselben Zeitraum berücksichtigt;&#13;
Wissenstransfer;&#13;
Diskussion der Daten unter dem speziellen Blickwinkel der Wissenschaftskommunikation: Überblick über die aktuelle Situation der Strafrechtswissenschaft, auch zu Forschungsschwerpunkten im Bereich des Strafrechts, des Strafprozessrechts, des speziellen Strafrechts und des Strafanwendungsrechts.&#13;
Empfehlungen;&#13;
Szenariumsanalysen;&#13;
Verzeichnisse: Literatur, Strafrechtswissenschaftler:innen;&#13;
Nachwort.&#13;
Besonders praktisch ist die elektronische Version, weil zahlreiche Links direkt zu den Internetauftritte der Strafrechtswissenschaftler:innen führen, zu ihren Wikipedia-Einträgen, den erfassten Lehrangeboten und strafrechtswissenschaftlicher Literatur.
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<pubDate>Wed, 01 Jan 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">http://hdl.handle.net/10900/167099</guid>
<dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Erfahrungswerte von Unparteiischen in Hinblick auf aktuelle Maßnahmen der Gewaltprävention im Fußball: Kapitänsdialog und STOPP-Konzept in der Hinrunde 2024/2025</title>
<link>http://hdl.handle.net/10900/167098</link>
<description>Erfahrungswerte von Unparteiischen in Hinblick auf aktuelle Maßnahmen der Gewaltprävention im Fußball: Kapitänsdialog und STOPP-Konzept in der Hinrunde 2024/2025
Vester, Thaya; Keller, Michael; Hamel, Uwe; Wegener, Neele
Bei der vorliegenden Untersuchung handelt es sich um eine Online-Befragung, die den Umsetzungsstand und die Wirkung zweier neuer Gewaltpräventionsmaßnahmen im Fußball, den sog. Kapitänsdialog und das DFB-STOPP-Konzept, überprüfen soll. Hierfür wurden alle Unparteiischen im Verbandsgebiet des Württembergischen Fußballverbands gebeten, ihre Erfahrungswerte der Hinrunde der Saison 2024/2025 zu schildern; über 1.400 Personen nahmen an der Umfrage teil.&#13;
Beide Maßnahmen wurden bundesweit zu Beginn der Saison 2024/2025 eingeführt, um insbesondere im Amateurbereich unsportliches Verhalten, Respektlosigkeiten gegenüber Unparteiischen sowie Eskalationen auf dem Spielfeld einzudämmen.&#13;
Der Kapitänsdialog sieht vor, dass in Konfliktsituationen ausschließlich die Spielführerinnen bzw. Spielführer mit den Unparteiischen kommunizieren dürfen. Ziel ist es, Rudelbildungen und übermäßige Proteste zu vermeiden. Die Befragung zeigt eine breite Zustimmung unter den Schiedsrichterinnen und Schiedsrichtern: Über 95 % bewerten die Maßnahme grundsätzlich positiv. Jedoch wird ihre praktische Umsetzung in der Hinrunde als noch ausbaufähig eingeschätzt. Problematisch erscheint zudem, dass die Maßnahme in der Praxis uneinheitlich umgesetzt wird; während einige Unparteiische sie konsequent anwenden, verzichten andere ganz darauf oder legen sie unterschiedlich aus. Dies führt zu Unsicherheiten bei den Mannschaften, insbesondere über die tatsächliche Reichweite des Kommunikationsverbots für diejenigen Spielerinnen und Spieler, die nicht das Kapitänsamt innehaben. Ein Großteil der Befragten wünscht sich daher einheitliche Schulungen und eine klarere Kommunikation der Maßnahme gegenüber allen Beteiligten, auch im Profibereich – dieser wird von vielen als negatives Vorbild wahrgenommen, da die Maßnahme dort nicht stringent durchgesetzt wird.&#13;
Bei der zweiten Maßnahme, dem DFB-STOPP-Konzept, ist vorgesehen, dass in eskalierenden Spielsituationen eine kurzfristige Spielunterbrechung („Cooling off period“) eingeleitet wird, bei der sich die Teams in ihre Strafräume zurückziehen müssen. Die Idee des Konzepts wird vom Großteil der Unparteiischen begrüßt; diejenigen, die es bereits nutzten, berichten überwiegend positiv darüber. Schwierigkeiten ergeben sich jedoch auch hier aus einem geringen Informationsstand der beteiligten Teams sowie aus Unsicherheiten über die korrekte Anwendung. Ein Teil der Unparteiischen befürchtet zudem, durch den Einsatz an Souveränität einzubüßen. Wie beim Kapitänsdialog wird ein deutlicher Schulungs- und Kommunikationsbedarf für alle am Fußballspiel beteiligten Personen konstatiert. &#13;
Beide Maßnahmen werden von den Unparteiischen grundsätzlich als potenziell wirksame Mittel zur Gewaltprävention im Fußball angesehen. Ihre erfolgreiche Implementierung hängt jedoch maßgeblich von der konsequenten, einheitlichen und gut kommunizierten Anwendung ab. Die Studie liefert wichtige Impulse für die weitere Optimierung und Verankerung dieser Konzepte im Spielbetrieb. Darüber hinaus wird empfohlen, auch die Perspektiven von Spielerinnen und Spielern sowie Trainerinnen und Trainern zu erheben, um bestehende Informationslücken zu identifizieren und passgenaue Weiterbildungs- sowie Kommunikationsstrategien zu entwickeln.
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<pubDate>Wed, 01 Jan 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">http://hdl.handle.net/10900/167098</guid>
<dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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<title>Die Juridifikation der Notenbankpolitik - Eine Untersuchung zur rechtlichen Kontrolle der EZB  mit rechtsvergleichender Betrachtung</title>
<link>http://hdl.handle.net/10900/167059</link>
<description>Die Juridifikation der Notenbankpolitik - Eine Untersuchung zur rechtlichen Kontrolle der EZB  mit rechtsvergleichender Betrachtung
Huang, Wei-Ju
In der vorliegenden Dissertation befasst sich mit der Untersuchung der gerichtlichen Überwachung der Geldpolitik von Notenbank. Der Zweck der Studie ist es, den aktuellen Stand der gerichtlichen Überwachung der Geldpolitik im europäischen Kontext zu erläutern und eine zukünftige Entwicklungsrichtung vorzuschlagen. &#13;
&#13;
Ein allgemeiner Sachstand wird im ersten Teil der Dissertation dargestellt: Die Erweiterung der Notenbankpolitik bzw. der Geldpolitik ist ein neues Phänomen und löst weltweit eine schwierige Rechtsfrage auf, die geldpolitischen Befugnisse durch das Recht zu regulieren. Einer der Probleme besteht darin, dass die unabhängige Notenbank rechtlich viel Ermessen und Handlungsfreiheit für ihre geldpolitischen Maßnahmen besitzt. Auf der anderen Seite besteht eine enge Verbindung zwischen dem Inhalt der Geldpolitik und den wirtschaftlichen und finanziellen Bedingungen, obwohl die Ausübung der geldpolitischen Befugnisse ernsthaft von denen der finanziellen und wirtschaftlichen Befugnisse getrennt werden sollten. Außerdem ist die geldpolitische Wirkung möglicherweise dynamisch und kann zum Zeitpunkt der Entscheidungsfindung nicht vollständig vorhersehbar sein. Dies erschwert eine substantielle Gerichtskontrolle bzw. eine verfassungsrechtliche Gerichtbarkeit der geldpolitischen Befugnisse, während das Verfassungsgericht für die Kompetenzfrage sowie die Abgrenzung von Recht und Politik zuständig ist.&#13;
&#13;
Im zweiten Teil der Dissertation werden die europäische monetäre Integration, die Wandlung der Aufgabe und der organisatorischen Einstellung der EZB vorgestellt. Nach einer ausführlichen Literaturrecherche kann festgestellt werden, dass der verstärkte Einsatz geldpolitischer Maßnahmen auf den Status der EZB als EU-Organ zurückzuführen ist, der seit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon anerkannt wurde. Dies führt dazu, dass die EZB zusätzliche Verfassungsaufgaben übernimmt, während die sekundären Rechtsgrundlagen der geldpolitischen Instrumente gleichbleiben. Aus diesem Grund werden die unterschiedlichen Auslegungsmöglichkeiten und Bewertungskriterien für geldpolitische Befugnisse diskutiert. Deshalb ist es erforderlich, die Berücksichtigungsfaktoren in Form der allgemein akzeptierten Verhältnismäßigkeitsprüfung vorzuliegen.&#13;
&#13;
Nach einem Überblick der prozeduralen Voraussetzungen eines zuständigen Verfahrens gegen die EZB-Geldmaßnahmen wird der Meinungsstreit zwischen EuGH und BVerfG in einer Reihe der Vorabentscheidungsverfahren zusammengefasst, dass die Gerichte unterschiedliche Prüfungsstrategie und Prüfungsdichte der Verhältnismäßigkeit haben. Bei den EuGH-Rechtsprechungen fehlt es einer klaren begrifflichen Definition der geldpolitischen Befugnisse. Ebenso wenig wird ein selbstständiges gerichtliches Entscheidungskriterien entwickelt, um die Angemessenheit der betroffenen Anleihekaufprogramme zu bewerten. Bei dem BVerfG fehlen auch die Prüfungszuständigkeit und ein vollziehendes Rechtsargument für eine unmittelbare Kompetenzprüfung der EZB, obwohl das BVerfG die Kompetenzvorstellung der EZB vom EuGH kritisiert.&#13;
&#13;
Die Dissertation behauptet zunächst, dass die Auslegungsmethode des EuGH ergänzt werden sollte, um die geldpolitischen Befugnisse der EZB zu definieren. Zur Berücksichtigung der Umwandlung der EZB durch die Organumstellung wird eine Verstärkung der objektiv-teleologischen und systematischen Auslegungsmethode vorgeschlagen. Die zweite These besagt, dass die materielle Prüfungsdoktrin der Verhältnismäßigkeit an die Sachnatur der Geldpolitik angepasst werden sollte. Zu berücksichtigen ist insbesondere die Zirkularität der geldpolitischen Entwicklungen, so dass die geldpolitischen Maßnahmen nach den verschiedenen Entwicklungsphasen gruppiert werden. Die EZB muss eine Verpflichtung zur Erzählung übernehmen, um die inhaltliche Konsistenz der geldpolitischen Maßnahmen und ihren Zusammenhang mit den periodischen Aufgaben zu begründen, damit das zuständige Gericht die geldpolitischen Maßnahmen in derselben Periode genau untersucht. Ist eine geldpolitische Maßnahme inhaltlich mit den vorherigen Maßnahmen inkonsistent, muss die EZB die Wechseltendenz und die nächsten periodischen Aufgaben erklärt, damit eine vollständige Verhältnismäßigkeitsprüfung vom zuständigen Gericht durchgeführt werden kann. Auf diese Weise kommt dem zuständigen Gericht auch seine Untersuchungspflicht zu. Anzuerkennen ist jedoch, dass die Realisierung der Vorgeschlagenen von dem künftigen Willen der mitgliedstaatlichen Gerichte zum Vorabentscheidungsverfahren abhängt.
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<pubDate>Mon, 23 Jun 2025 00:00:00 GMT</pubDate>
<guid isPermaLink="false">http://hdl.handle.net/10900/167059</guid>
<dc:date>2025-06-23T00:00:00Z</dc:date>
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